Die Entsorgung von HBCD haltigem Altstyropor wurde neu geregelt. HBCD soll aus dem Wertstoffkreislauf entfernt werden. Belastete Dämmstoff- und Styroporprodukte sind seit dem 30.09.2016 als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Da die EU-Neuregelung bereits inkraft getreten ist, ohne den entsprechenden Entsorgungsweg bereit zu stellen, haben die Entsorger einer sofortigen
Annahmestopp für belastetes Styropor erlassen. Wir können entsprechendes Styropor aus Abbruchmaterial nicht lagern, sodass wir derzeit genötigt sind, Altstyropor in Säcken gesammelt auf den Kundenbaustellen zu belassen, bis eine Entsorgungsweg durch die Entsorger besteht. Alternativ dazu steht eine sofortige Entsorgung als Sondemüll mit entsprechend hohen Kosten zur Verfügung.
Für Styroporabfälle aus Neumaterial, wie in Neubauten und aktuellen Sanierungen benutzt, trifft dies nicht zu, da wir von den Herstellen uns entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen zukommen lassen.